Spanisches Recht
Wir beraten und vertreten unsere internationalen Mandanten in Spanien und Deutschland in den Sprachen spanisch sowie deutsch durch spanische Abogados / Rechtsanwälte und deutsche Rechtsanwälte.
Unser Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Abogados / Rechtsanwälten bietet für Ihre Probleme in Spanien und Deutschland maßgeschneiderte Lösungen an. Spezialisten – einige mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung (z.B. Abogado Rafael Rivero sen.) – bearbeiten Ihren Rechtsfall und vertreten Sie vor allen Gerichten und allen Instanzen in Spanien.
Wir beraten und vertreten Sie vor allen Gerichten in folgenden Gebieten:
- Spanisches Immobilienrecht unter Einbeziehung des deutschen Rechts
- Strafverteidigungen in Spanien und Deutschland
- Spanisches Steuerrecht unter Einbeziehung des deutschen Steuerrechts
- Spanisches Erbrecht und Einbeziehung des deutsches Erbrechts
- Spanisches Familienrecht unter Einbeziehung des deutschen Familienrechts
- Zwangsvollstreckung in Spanien und Deutschland
- Spanisches Handelsrecht
- Spanisches Gesellschaftsrecht
- Spanisches Arbeitsrecht
Weitere Themen:
Bilder unserer Kanzlei in Madrid
Rufen Sie uns an:
- 0201 / 8 94 52 85(Essen)
- 0211 / 4 29 97 16(Düsseldorf)
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- 069 / 710 45 652 1(Frankfurt)
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.

bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.


