SpainRechtsanwaltskanzlei Nobis

Spanisches Recht

Spanisches RechtWir beraten und vertreten unsere internationalen Mandanten in Spanien und Deutschland in den Sprachen spanisch sowie deutsch durch  spanische Abogados / Rechtsanwälte und deutsche Rechtsanwälte.

Unser Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Abogados / Rechtsanwälten bietet für Ihre Probleme in Spanien und Deutschland maßgeschneiderte Lösungen an. Spezialisten – einige mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung (z.B. Abogado Rafael Rivero sen.) – bearbeiten Ihren Rechtsfall und vertreten Sie vor allen Gerichten und allen Instanzen in Spanien.




Wir beraten und vertreten Sie vor allen Gerichten in folgenden Gebieten:

  • Spanisches Immobilienrecht unter Einbeziehung des deutschen Rechts
  • Strafverteidigungen in Spanien und Deutschland
  • Spanisches Steuerrecht unter Einbeziehung des deutschen Steuerrechts
  • Spanisches Erbrecht und Einbeziehung des deutsches Erbrechts
  • Spanisches Familienrecht unter Einbeziehung des deutschen Familienrechts
  • Zwangsvollstreckung in Spanien und Deutschland
  • Spanisches Handelsrecht
  • Spanisches Gesellschaftsrecht
  • Spanisches Arbeitsrecht

Weitere Themen:
Bilder unserer Kanzlei in Madrid


Rufen Sie uns an:

  • 0201 / 8 94 52 85(Essen)
  • 0211 / 4 29 97 16(Düsseldorf)
  • 02163 / 57 20 97 - 0(Mönchengladbach / Brüggen)
  • 040 / 822 18 637 0(Hamburg)
  • 069 / 710 45 652 1(Frankfurt)

Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.


Notruf
bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.