Spanisches Familienrecht

- Sie wollen die Scheidung einlegen, und Sie und/oder Ihr Partner sind Spanier?
- Sie haben in Spanien geheiratet, leben aber jetzt in Deutschland?
- Gibt es auch nach spanischem Recht nachehelichen Unterhalt wie in Deutschland?
- Was ist mit dem Versorgungsausgleich?
- Sie wollen ein Umgangsrecht für Ihre in Spanien lebenden Kinder?
Dies sind nur einige Fragen, die Sie haben könnten.
Das spanische Familienrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom deutschen Familienrecht. Wir kennen die Unterschiede, wir kennen beide Rechte.
Zuerst überprüfen wir, nach welchem Recht sich Ihr familienrechtliches Problem richtet.
Hiervon abhängig, beraten und vertreten wir Sie in Spanien und in Deutschland.
Rufen Sie uns an:
- 0201 / 8 94 52 85(Essen)
- 0211 / 4 29 97 16(Düsseldorf)
- 02163 / 57 20 97 - 0(Mönchengladbach / Brüggen)
- 040 / 822 18 637 0(Hamburg)
- 069 / 710 45 652 1(Frankfurt)
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.

bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.


