SpainRechtsanwaltskanzlei Nobis

Spanisches Immobilienrecht / Immobilienrecht in Spanien

Spanisches Immobilienrecht / Immobilien in SpanienDer Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung ihres Lebens.

Immer wieder kann man jedoch beobachten, daß leichtgläubig Gelder für eine Immobilie gezahlt werden, ohne zuvor sämtliche Versprechungen des Veräußerers sowie Kaufvereinbarungen kontrolliert zu haben. Zu bedenken ist immer, daß eine Prüfung vor Abschluß eines Vertrages meist weit günstiger ist als im nachhinein auftretende Probleme zu beheben.

Teilweise sind im nachhinein auftretende Probleme nicht mehr zu beheben!

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Insbesondere mit dem Erwerb einer Immobilie im sonnigen Süden möchten die Kaufinteressenten sich einen Traum verwirklichen.

Damit nicht der erhoffte Traum zum Alptraum wird, sollte der Erwerb einer Immobilie in Spanien rechtlich kontrolliert werden. Hierbei sind fundamentale Kenntnisse des spanischen Rechts, insbesondere Kenntnisse der rechtlichen Unterschiede des spanischen Rechts zum deutschen Recht, bedeutsam.

Die Rechtsanwaltskanzlei Nobis hat sich neben dem Strafrecht auf dem Gebiet des spanischen Rechts spezialisiert. Bevor der Kanzleiinhaber Nobis sich als Rechtsanwalt in Düsseldorf niedergelassen hat, hatte er in Madrid in einer namhaften spanischen Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet.

Seit dem Jahr 2000 haben wir auch einen Kanzleistandort in Madrid, von dem aus alle Vertretungen vor spanischen Gerichten erfolgen und eventuelle Ansprüche unmittelbar vor Ort durchgesetzt werden können. Die Abogados am Kanzleistandort in Madrid (Abogado ist der Titel eines Anwaltes in Spanien) sind vertretungsberechtigt in ganz Spanien. Darüber hinaus bestehen weitere Kontakte und Kooperationen zu Kanzleien in ganz Spanien. In nahezu allen größeren Städten Spaniens haben wir langjährige Kooperationspartner. Auch in der Rechtsanwaltskanzlei Nobis an den Standorten in Düsseldorf, Essen und Mönchengladbach/Brüggen sind spanische Muttersprachler mit der entsprechenden Rechtsspezialisierung in den jeweiligen spanischen Rechtsgebieten tätig. Je nach erteiltem Auftrag, wird die Rechtsanwaltskanzlei Nobis

  • von der Erstberatung,
  • über Einholung von aktuellen Grundbuchauszügen (Nota simple)
  • und Kontrolle der “Escritura”
  • sowie der Bauunterlagen
  • bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch (Registro de la Propiedad)

für Sie tätig. Die Rechtsanwaltskanzlei Nobis berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Vor- und Nachteile der “Escritura” gegenüber einem privatschriftlichen Kaufvertrag. Wir fertigen für Sie privatschriftliche Kaufverträge (contrato privado), nach denen das Eigentum mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht. Auch zur Erlangung einer Escitura ist die Rechtsanwaltskanzlei Nobis Ihnen behilflich. Wir fertigen die Verträge, reichen diese beim Konsulat ein, ziehen vereidigte Dolmetscher – falls notwendig – für den Beurkundungstermin hinzu und begleiten Sie zum Termin beim Konsulat. Sie brauchen nur noch im Konsulat unterzeichnen. Wir beraten und vertreten unsere internationalen Mandanten in Spanien und Deutschland in den Sprachen spanisch sowie deutsch durch spanische Abogados / Rechtsanwälte und deutsche Rechtsanwälte. Unser Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Abogados / Rechtsanwälten bietet für Ihre Probleme in Spanien und Deutschland maßgeschneiderte Lösungen an. Spezialisten – einige mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung (z.B. Abogado Rafael Rivero sen.) – bearbeiten Ihren Rechtsfall und vertreten Sie vor allen Gerichten und allen Instanzen in Spanien.


Rufen Sie uns an:

  • 0201 / 8 94 52 85(Essen)
  • 0211 / 4 29 97 16(Düsseldorf)
  • 02163 / 57 20 97 - 0(Mönchengladbach / Brüggen)
  • 040 / 822 18 637 0(Hamburg)
  • 069 / 710 45 652 1(Frankfurt)

Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.


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