SpainRechtsanwaltskanzlei Nobis

Spanisches Steuerrecht

unter Einbeziehung des deutschen Steuerrechts.

Spanisches Steuerrecht

  • Sie wollen in Spanien eine S.L. (vergleichbar einer deutschen GmbH) gründen und wollen wissen, mit welchen Steuern Sie zu rechnen haben?
  • Sie wollen eine Immobilie in Spanien verkaufen und wissen, ob und welche Steuern in Spanien anfallen? Sie wollen wissen, ob auch in Deutschland für den Immobilienverkauf Steuern anfallen und ob diese mit eventuell anfallenden Steuern in Spanien zu verrechnen sind?
  • Sie wollen Ihre Immobilien in Spanien und sonstigen Güter vererben? Wissen aber nicht, wie Sie – rechtlich legal – Ihr Vermögen übertragen können, um möglichst wenig Steuern zu zahlen.
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH II R 56/03) auf Ihre Steuerlast, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz ganz aufgeben?
  • Welche Freibeträge stehen mir nach deutschem und nach spanischem Steuerrecht zu?

Um Fragen des spanischen Steuerrechts umfassend beantworten zu können, braucht man auch zugleich vertiefte Kenntnisse des deutschen Steuerrechts. Beides greift ineinander. Wir kennen beide Rechte. Eine gute und umfassende Beratung kann tausende von Euros sparen.

Beispielhaft ist an dieser Stelle die Wahl des Wohnsitzes zu nennen. Die Aufgabe eines Wohnsitzes in Deutschland kann im Erbfall tausende von Euros kosten. Ein Wohnsitz in Deutschland sollte grundsätzlich immer beibehalten werden, wenn irgendwann einmal eine Vererbung von Immobilien ansteht, um hierdurch die Vorteile der hohen deutschen Freibeträge ausschöpfen zu können.

Dies ist nur ein Beispielsfall. Das spanische und deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und unterliegt ständigen Veränderungen.

Wir beraten und vertreten Sie in Spanien und in Deutschland.


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Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.


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bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.