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:: Spanisches Gesellschaftsrecht ::

Die spanische S.L.
- Sociedad de la responsabilidad limitada (S.L.) -
 Die spanische S.L. ist mit der deutschen GmbH vergleichbar, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital von 3006 Euro.
 Eine spanische S.L. kann ohne Einschränkungen in Deutschland Aktivitäten ausüben.
Interessant kann die Gründung einer S.L. sein für:
 Unternehmer, die eine spanische Immobilie steuergünstig erwerben und unterhalten und Erbschaftssteuer später einmal sparen wollen.
 Unternehmer, die im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr tätig sind.
Wir übernehmen für Sie:
- Die Gesellschaftsgründung
- Buchhaltung in Spanien
- Steuererklärungen in Spanien
- Jahresabschluss und Bilanz
KANZLEI MADRID - Sagasta, 32 Plz. Alonso Martinez E-28004 Madrid
Als moderne Kanzlei mit spanischen und deutschen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und Standorten in Deutschland und Spanien bieten wir eine umfassende und langfristige Betreuung Ihres Unternehmens in Spanien an. Termine können Sie bequem in einem unserer Büros in Deutschland in Anspruch nehmen (oder auf Wunsch selbstverständlich auch in Spanien), während wir für Sie in Spanien Ihre Angelegenheiten bearbeiten und Ihre Interessen in Spanien wahrnehmen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Betreuung:
- Vertretung vor spanischen Gerichten,
- Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden,
- Bilanzerstellung,
- Erstellung von Arbeitsverträgen,
- Betreuung in Sozialversicherungsangelegenheiten usw.
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 bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.
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