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:: Spanisches Recht ::
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Wir beraten und vertreten unsere internationalen Mandanten in Spanien und Deutschland in den Sprachen spanisch sowie deutsch durch spanische Abogados / Rechtsanwälte und deutsche Rechtsanwälte.
Unser Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Abogados / Rechtsanwälten bietet für Ihre Probleme in Spanien und Deutschland maßgeschneiderte Lösungen an.
Spezialisten - einige mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung (z.B. Abogado Rafael Rivero sen.) - bearbeiten Ihren Rechtsfall und vertreten Sie vor allen Gerichten und allen Instanzen in Spanien.
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Die Rechtsexpertin Rosa Martínez ist Dozentin zahlreicher Fachveranstaltungen im
spanischen Immobilienrecht und spanischen Erb- und Familienrecht. Außerdem ist Frau Martínez bereits seit Jahren im spanischen und deutschen Arbeits - und Steuerrecht tätig. Sie war bereits in ihrer Studienzeit in Spanien und in ihrer Referendarzeit in Deutschland in unserer Kanzlei beschäftigt. Frau Martínez betreut unsere Mandanten auf spanisch, deutsch und katalanisch.
Wir beraten und vertreten Sie vor allen Gerichten in folgenden Gebieten:
- Spanisches Immobilienrecht unter Einbeziehung des deutschen Rechts
- Strafverteidigungen in Spanien und Deutschland
- Spanisches Steuerrecht unter Einbeziehung des deutschen Steuerrechts
- Spanisches Erbrecht und Einbeziehung des deutsches Erbrechts
- Spanisches Familienrecht unter Einbeziehung des deutschen Familienrechts
- Zwangsvollstreckung in Spanien und Deutschland
- Spanisches Handelsrecht
- Spanisches Gesellschaftsrecht
- Spanisches Arbeitsrecht
Weitere Themen:
Bilder unserer Kanzlei in Madrid
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 bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.
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